Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.Allgemeines
1. Die nachstehenden AGB gelten für alle dem Künstler erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Werke und Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle vom Künstler hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
II.Urheberrecht
1.Dem Künstler steht das Urheberrecht an den Werken und Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.Die vom Künstler hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.Überträgt der Künstler Nutzungsrechte an seinen Werken und Fotografien, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Künstler.
5.Der Besteller eines Werkes oder von Fotografien i.S. Von § 60 UrhG hat kein Recht, das Werk oder die Fotografien zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6.Bei der Verwertung der Fotografien kann der Künstler, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Fotografien genannt zu werden.
III.Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1.Für die Herstellung der Werke und Fotografien wird ein Honorar inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten und Versandkosten) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2.Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Künstler bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3.Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke und Fotografien Eigentum des Künstlers.
4.Hat der Auftraggeber dem Künstler keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke und Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technische Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Künstler behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Künstler für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Künstler – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.Der Künstler verwahrt die Dateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, v on ihm aufbewahrte Dateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrages zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Dateien zum Kauf an. 3.Der Künstler haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Werke und Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4.Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Fotografien und Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
V.Nebenpflichten
1.Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Künstler übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2.Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Künstler berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Räumlichkeiten die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI.Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1.Überlässt der Künstler dem Auftraggeber mehrere Fotografien, Vorlagen oder Dateien zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Fotografien, Vorlagen oder Dateien innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Fotografien, Vorlagen oder Dateien kann der Künstler, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2.Überlässt der Künstler dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Künstler eine Blockierunsgegebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Künstler Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenersatzpauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Künstler vorbehalten.
3.Wir die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Künstlers, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Künstler auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Künstler kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Künstler auch Schadenersatzansprüche geltend machen. 4.Liefertermine für Werke und Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Künstler bestätigt worden sind. Der Künstler haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII.
Datenschutz Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Künstler verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII.Bildbearbeitung Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Die Bearbeitung von Werken und Fotografien des Künstlers und ihre Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Künstlers. Entsteht durch Foto- Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist diesem mir [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.
2.Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fotografien des Künstlers digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Künstlers mit den Bilddateien elektronisch verknüpft ist.
3.Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass bei jeder Art von Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Künstler als Urheber der Werke und Fotografien klar und deutlich identifizierbar ist.
4.Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Künstler mit der elektronischen Bearbeitung fremder Fotografien zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Künstler von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
IX.Nutzung und Verbreitung
1.Die Verbreitung von Werken und Fotografien des Künstlers im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Disketten, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber gestattet.
2.Die Wiedergabe digitalisierter Werke und Fotografien im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Künstlers.
3.Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Künstler auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Künstlers.
4.Der Künstler ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5.Wünscht der Auftraggeber, dass der Künstler ihm Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.Hat der Künstler dem Auftraggeber Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Künstlers verändert werden.
7.Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien oder Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
X.Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Künstlers, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Künstlers als Gerichtsstand vereinbart.
Widerrufsbelehrung